Planung, die Zukunft schafft!
Nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) haben Kommunen in Hessen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten und fortzuschreiben. Dieser Plan bildet den strukturellen Mittelpunkt einer Feuerwehr und soll den örtlichen Brandschutz bedarfsgerecht und zukunftsorientiert gestalten.

Die einzelnen Leistungsphasen setzen sich wie folgt zusammen:
Analyse
Wir analysieren die örtlichen Struktur, ermitteln die Soll-Werte und
stellen die Ist-Werte fest
stellen die Ist-Werte fest
Planung
Wir erstellen eine Personal- und Fahrzeugplanung und erarbeiten Maßnahmenvorschläge
Erstellung Bedarfs- und Entwicklungsplan
Wir stimmen die Planung mit den örtlichen Führungskräften und der Aufsichtsbehörde ab und stellen und erläutern den Bedarfs- und Entwicklungsplan
Im Rahmen unserer angebotenen Dienstleistungen werden keine Rechtdienstleistungen erbracht, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) einem Rechtsanwalt vorbehalten sind. Sofern eine solche Rechtsberatung im Beratungsverlauf erforderlich wäre, ist durch den Auftraggeber zusätzlich ein entsprechender Fachanwalt für Vergaberecht zu beauftragen.
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Dieter Polle
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