Feuerwehrbedarfsplanung

Sicherheit ist planbar. Wir analysieren Risiken, Hilfsfristen und Standorte für ein zukunftsfähiges Schutzkonzept.

Warum ein externer Bedarfsplan?

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan ist die rechtliche Grundlage für die Ausstattung Ihrer Feuerwehr. Ein externer Blick hilft, "Betriebsblindheit" zu vermeiden und schafft Akzeptanz bei den politischen Gremien durch Objektivität.

Risikoanalyse & Schutzziel

Welche Gefahren gibt es im Ort (Industrie, Pflegeheime, Wald)? Welche Hilfsfrist muss erreicht werden? Wir definieren das Schutzziel basierend auf HBKG und AGBF-Standards.

Standortanalyse

Erreichen die Einsatzkräfte von den aktuellen Gerätehäusern alle Ortsteile rechtzeitig? Wir nutzen GIS-gestützte Analysen, um weiße Flecken auf der Karte zu identifizieren.

Personalverfügbarkeit

Wie sieht die Tagesalarmverfügbarkeit aus? Wir analysieren die Mannschaftsstärke realistisch und leiten Maßnahmen zur Mitgliederwerbung oder Kooperation ab.

Investitionsplan

Wir erstellen einen konkreten Fahrplan für Fahrzeugbeschaffungen und Baumaßnahmen für die nächsten 10 Jahre. Das gibt der Kommune Planungssicherheit für den Haushalt.

Zusammenlegung von Standorten

Macht eine Fusion Sinn? Wir prüfen Synergieeffekte, Baukosten und die taktische Abdeckung bei einer möglichen Zusammenlegung von Feuerwehrhäusern.

Einsatzdatenanalyse

Wann passieren die Einsätze? Wir werten Alarmierungsdaten der letzten Jahre aus, um Belastungsspitzen und reale Hilfsfristen objektiv darzustellen.

KUNDENPORTAL

Datenerfassung für Feuerwehren

Sie sind bereits Mandant? Melden Sie sich hier an, um die Daten Ihrer Kommune für die laufende Bedarfsplanung sicher und anonymisiert zu übermitteln.

  • SSL-Verschlüsselte Übertragung
  • Anonyme Erfassung per ID

Zugangsdaten vergessen? Kontaktieren Sie uns.

Häufige Fragen zur Bedarfsplanung

Wie oft muss ein Bedarfsplan erstellt werden?
Das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) schreibt eine regelmäßige Fortschreibung vor. In der Regel wird empfohlen, den Bedarfs- und Entwicklungsplan alle 5 bis 10 Jahre grundlegend zu überarbeiten oder bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage (z.B. neue Baugebiete, Gewerbe) anzupassen.
Welche Daten benötigen Sie von uns?
Wir benötigen insbesondere Daten zur Personalverfügbarkeit (Tagesalarm), Einsatzstatistiken der letzten Jahre, Informationen zum aktuellen Fuhrpark und den Gerätehäusern sowie Unterlagen zur Löschwasserversorgung. Für die Personalerfassung stellen wir Ihnen unser DSGVO-konformes Online-Portal zur Verfügung.
Ist der Bedarfsplan rechtlich bindend?
Ja, sobald der Bedarfs- und Entwicklungsplan von der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, ist er für die Kommune bindend. Er dient als Grundlage für Investitionen und die Sicherstellung des Brandschutzes gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Wie werden die Hilfsfristen berechnet?
Wir nutzen moderne GIS-Software (Geoinformationssysteme), um die theoretischen Fahrzeiten von den Feuerwehrhäusern in alle Bereiche des Einsatzgebietes zu simulieren. Diese werden mit realen Einsatzdaten abgeglichen, um ein realistisches Bild der Erreichbarkeit zu erhalten.